Honorar / Kosten
Die Kosten sind für jeden Mandanten ein wichtiges Thema. Wir besprechen dieses Thema auf Anfrage gerne vor der Beratung und dies selbstverständlich kostenfrei.
Für eine Erstberatung in zivil- und verbraucherrechtlichen Fragen erheben wir eine Kostenpauschale von nicht mehr als
190,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Allerdings können in einer Erstberatung naturgemäß nur die grundsätzlich bestehenden weiteren Möglichkeiten geprüft werden. Die genaue und verbindliche Sichtung von Unterlagen und Prüfung von Erfolgsaussichten ist in diesem Rahmen nicht möglich.
Für den Fall der Beratung im Rahmen der Kostenhilfe bitten wir, schon vorher das Formular beim zuständigen Amtsgericht zu besorgen und sämtliche beizulegenden Unterlagen mitzubringen, da der Antrag auf Kostenübernahme vor der Beratung gestellt werden muss.
Bei weiterem Beratungsbedarf rechnen wir auf Grundlage des Streitwertes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung mit Ihnen ab. Über diese Kosten klären wir Sie auf Anfrage ebenfalls gerne im Vorhinein auf.